Gesetze / Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
SchwarzArbG 2004§ 23 Rechtsweg
In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungshandeln der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Gesetze / Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
SchwarzArbG 2004In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Verwaltungshandeln der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.